Kostenübernahme
Unsere Leistungen werden nach GOÄ von den Privatkassen erstattet. Es werden nur schulmedizinisch und wissenschaftlich abgesicherte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden berechnet.
Diese ambulanten Leistungen werden von den Privatkassen und der Beihilfe übernommen.
Für nicht privat Versicherte Eigenzahler gilt für die Untersuchungen in der Regel der 2,3-fache GOÄ-Satz, für die Erhebung des der Erkrankung zugrundeliegenden Gefüges (biographische Anamnese) oder der Beratung (GOÄ Ziffer 34) - je nach zeitlichem Aufwand – auch der 3,5-fache Satz.
Bei einer ausführlichen Tinnitus Diagnostik ist so - je nach zeitlichem Aufwand - mit Kosten von ca. 300,- bis 350,- Euro zu rechnen.
Bei einer Gleichgewichtsuntersuchung können - je nach notwendigem Aufwand - insgesamt Kosten bis 500,- Euro anfallen.
Je nach Untersuchungswunsch oder Notwendigkeit (z.B. Hör- und Gleichgewichtsuntersuchungen) können sich die Kosten erhöhen.